Welche Gutachten kann ich als Sachverständiger für Sie erstellen?
Für meine Leistung als Gutachter für Freianlagen liegt die öffentliche Bestellung und Vereidigung beim Regierungspräsidium Freiburg für den Bereich Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung vor. Sie umfasst die Beurteilung von Schäden in folgenden Bereichen:
- Erdbauwerke: z. B. mangelnde Tragfähigkeit, mangelhafte Entwässerung/Wasserdurchlässigkeit
- Dezentrale Regenentwässerungs- Rückhalte- und Versickerungsanlagen
- Wegebau
- Bauwerksbegrünungen: z. B. Dachbegrünungen oder Fassadenbegrünungen
- Mauern
- Rasenflächen
- Pflanzungen
- Schwimmteiche
- Bei themenübergreifenden Beurteilungen ziehe ich dabei gegebenenfalls Fachleute aus begleitenden Disziplinen hinzu.
Es gibt drei Arten von Gutachten, mit denen ich Sie unterstützen kann:
Das außergerichtliche oder Privatgutachten
Hier wird festgestellt, ob eine Bau- oder Planungsleistung sachgemäß durchgeführt wurde. Es geht darum, die technischen Sachverhalte vor einer eventuellen Klage eindeutig zu klären. Falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann derselbe Gutachter allerdings nicht hinzugezogen werden. Er wird als parteiisch angesehen.
Das Schiedsgutachten
Auch dieses Gutachten soll zunächst außergerichtlich klären, ob ein Streit über die Anerkennung des Resultats durch beide Seiten beigelegt werden kann. Da ein Schiedsgutachten in der Regel als rechtsverbindlich angesehen wird, gibt es im späteren Verfahren keine Möglichkeit, es anzufechten.
Das Gerichtsgutachten
In diesem Fall ist das Gericht der Auftraggeber für ein unabhängiges Gutachten zur Untersuchung einer strittigen Sache. Allerdings muss eine der Streitparteien den Antrag auf ein solches Gutachten stellen.
In jedem Fall erwartet Sie eine gründliche, neutrale Expertise auf der Basis langjähriger Sachkompetenz!